§ 4
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der die Vergütungen für die Mühewaltung der Mitglieder des Naturschutzbeirates und der Naturschutzbeauftragten festgesetzt werden, LGBl. Nr. 10/1992, außer Kraft.
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