§ 3
Einbringungsstelle
Ansprüche nach § 1 sind bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständigen Abteilung, Ansprüche nach § 2 sind beim Landesumweltanwalt schriftlich einzubringen. Der Zeitaufwand ist auf Verlangen glaubhaft zu machen.
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