Vorwort
§ 1 § 1
Der Gewässerschutzbereich des künstlich angelegten Badesees im Gebiet der Gemeinde Schlitters (Gst. Nr. 1614/1 GB Schlitters) wird auf einen Geländestreifen von 50 m, gemessen von der Uferlinie landeinwärts, verkleinert.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.