(1) Der Berg- und Schiführerausweis hat den in den Anlagen 10 und 10a dargestellten Mustern zu entsprechen.
(2) Der Berg- und Schiführerausweis ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) auf goldenem Farbgrund herzustellen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise