Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen:
Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergsportführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergsportführer
2. Natur- und Umweltkunde:
Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Bewußtseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages der Berg- und Schiführer zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse über die alpine Flora und Fauna und den alpinen Lebensraum; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum
3. Tourismuskunde:
Kenntnis der bergsportlichen Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol
4. Grundkenntnisse in einer lebenden Fremdsprache:
Erwerben eines Wortschatzes, insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken, und der Grammatik in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht
5. Körperlehre und Erste Hilfe:
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen)
6. Tourenplanung und Tourenführung:
Kenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Grundkenntnisse der Menschenführung, der Gruppendynamik und der Gruppenführung bei Berg- und Schitouren; Grundkenntnisse der Pädagogik, der Didaktik und der Methodik; Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beim Bergsport
7. Berggefahren:
Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren der sommerlichen und der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Unfallkunde und Vermeidung von Bergunfällen; Bewältigung von Extremsituationen am Berg
8. Wetterkunde:
Grundkenntnisse der Klimatologie; Einfluß des Klimas bei Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Gefahren der Witterung im alpinen Gelände
9. Karten- und Orientierungskunde:
Kenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; Standort- und Zielbestimmung mittels verschiedener Verfahren; Anlegen von Marschskizzen
10. Schnee- und Lawinenkunde:
Kenntnis der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; Lawinenkunde; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Lawinenunfälle; Kameradenhilfe; Planung und Durchführung von Rettungseinsätzen bei Lawinenunfällen; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinenunfällen
11. Gletscherkunde:
Grundkenntnisse über das Entstehen, die Eigenheiten, Bewegungen und Veränderungen von Gletschern; spezifische Gefahren auf Gletschern und deren Beurteilung; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Gefahren auf Gletschern
12. Ausrüstungs- und Gerätekunde:
Kenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Verwendung und Pflege von Bergsportgeräten und der Bergausrüstung; einschlägige internationale Normen; Handhabung von Rettungsgeräten und sonstigen für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer bedeutsamen technischen Geräten
13. Geologie und Topographie: Grundkenntnisse über den geologischen Aufbau der Alpen und die daraus sich ergebenden bergsteigerischen Möglichkeiten und Gefahren; Topographie der Alpen; Überblick über europäische und außereuropäische Berggebiete.
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