§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über das Dienstabzeichen und den Dienstausweis der Aufsichtsorgane nach dem Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. Nr. 4/1990, außer Kraft.
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