LandesrechtTirolVerordnungenDienstabzeichen und Dienstausweis nach dem Tiroler Parkabgabegesetz 1997§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Juli 1997
Up-to-date

§ 3

Der in der Anlage 2 abgebildete Dienstausweis ist mit den Abmessungen von höchstens 110 mal 210 Millimetern, zweifach faltbar, aus widerstandsfähigem Material herzustellen.

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