Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges für die Schilehrer-Anwärterprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. Bewegungslehre:
Kenntnis der Bewegungsabläufe beim alpinen Schilaufen in der Grundschule sowie der beeinflussenden Faktoren auf das motorische Lernen bei Erwachsenen und Kindern
2. Unterrichtslehre:
Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik sowie deren praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder in der Grundschule des alpinen Schilaufens
3. Ausrüstungs- und Gerätekunde:
Kenntnisse über die Anforderungen an eine zweckmäßige und sichere Schiausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung; Kenntnis der sicheren Benützung der für die Erteilung von Schiunterricht, insbesondere für Anfänger und Kinder, erforderlichen Anlagen, wie Schiförderbänder, Schikarusselle und dergleichen
4. Schiunterricht für Kinder:
Kenntnisse der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Kinder- und Jugendschiunterricht der Grundschule
5. Körperlehre und Erste Hilfe:
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Schiunfällen (allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter und lebensrettende Sofortmaßnahmen); Abtransport von Verletzten im organisierten Schiraum
6. Berufskunde und Vorschriften über das Schischulwesen:
Kenntnis des Tiroler Schischulgesetzes 1995 und der hiezu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Schilehreranwärter; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Schilehreranwärter; Kenntnis der FIS-Verhaltensregeln für Schifahrer
7. Natur- und Umweltkunde:
Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze sowie der hiezu erlassenen Verordnungen; Bewußtseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages des Schilehreranwärters zur Schonung und Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes
8. Tourismuskunde:
Kenntnisse über die schisportlichen Möglichkeiten und die infrastrukturellen Einrichtungen des Wintertourismus eines Schigebietes
9. Einführung in die Alpinkunde:
Grundkenntnisse der Schnee- und Lawinenkunde, der Selbst- und Kameradenhilfe sowie des organisierten Rettungseinsatzes
10. Einführung in eine lebende Fremdsprache:
Erwerben eines Wortschatzes (insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken) in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Schilehreranwärter ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht
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