Ein Revieroberjäger kann vom Tiroler Jägerverband zum Wildmeister ernannt werden, wenn er
a) eine mindestens achtjährige, einwandfreie, hauptberufliche Dienstzeit als Revieroberjäger zurückgelegt hat und
b) in dieser Zeit sich mindestens fünf Jahre in der Ausübung von wenigstens vier der im § 20 lit. b angeführten Funktionen bzw. Tätigkeiten bewährt hat.
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