Die Ausbildung hat insbesondere zu umfassen:
a) Rechtskunde: mit der Jagd, der Jagdausübung und den Wildkrankheiten im Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften einschließlich der Bestimmungen über die Rechte und Pflichten des Jagdschutzpersonals, Waffengesetz, Forstgesetz, Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz, Fischereigesetz, Tierschutz,
b) Waffenkunde und Schießwesen,
c) Wildkunde: Naturgeschichte des Wildes, biologische und ökologische Wildbewirtschaftung, Wildfütterung, Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung, Wildbrethygiene,
d) Abschussplanung einschließlich Wildzählung, Wilddichte, Geschlechterverhältnisse,
e) Erkennen, Verhüten und Ermitteln von Wildschäden,
f) Jagdbetrieb, Wildhege, Jagdeinrichtungen, Raubwildbekämpfung,
g) Berufskunde: Arbeits- und Sozialrecht, Kollektivvertrag, Gutsangestelltengesetz, Unfallverhütung, Arbeitsschutz,
h) Jagdhundewesen,
i) jagdliches Brauchtum,
j) Allgemeinbildung, Anstandslehre,
k) jagdlicher Schriftverkehr.
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