Ausgenommen vom Verbot nach § 1 sind Fahrten mit Lastkraftfahrzeugen, die in den Bezirken Kitzbühel, Lienz, St.Johann i. P. und Zell am See sowie in den Gemeinden Kirchbichl, Söll, Ellmau und Scheffau des Bezirkes Kufstein zumindest überwiegend be- oder entladen werden (Ziel- oder Quellverkehr).
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