§ 4 § 4 — BHBM – Festlegung der Kernöffnungszeiten und Notfallbereitschaften der öffentlichen Apotheken
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 01.04.2026 in Kraft.
Ab 01.04.2026 hat ab 8.00 Uhr die Apotheke mit der Nr. 6, die Salvator-Apotheke in 8600 Bruck an der Mur, gemäß § 2 Abs. 1 Notfallbereitschaft zu versehen.
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