Ortsbildschutzgebiet in Köflach
Vorwort/Präambel
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Köflach werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage).
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Juni 2026, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach, LGBl. Nr. 82/2011, außer Kraft.
(Anm.: ist als PDF dokumentiert)