§ 9 § 9 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst
(1) Das Gehalt des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes in der Gehaltsklasse 21 Gehaltsstufe 14 gemäß § 35 Abs. 2 StLVwGG beträgt 14.312,6 Euro.
(2) Die Dienstzulage des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichtes gemäß § 35 Abs. 3 StLVwGG beträgt 1.357,2 Euro.
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