LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst4. Abschnitt Schlussbestimmungen§ 35

§ 35§ 35

In Kraft bis 31. Dezember 2028
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