§ 31 § 31 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst
(1) Das Gehalt des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes in der Gehaltsklasse 21 Gehaltsstufe 14 gemäß § 35 Abs. 2 StLVwGG beträgt 14.354,4 Euro.
(2) Die Dienstzulage des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichtes gemäß § 35 Abs. 3 StLVwGG beträgt 1.391,4 Euro.
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