§ 12 § 12 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst
Rückverweise
Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Bediensteten des Landes Steiermark gemäß dem Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark und die Gehälter der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte gemäß dem Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen werden für den Zeitraum 1. August 2027 bis 31. August 2028 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.
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