§ 10 § 10 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst
Gliederung
Rückverweise
Das Gehalt der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte gemäß § 11 des Gesetzes über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen beträgt 974,2 Euro.
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