§ 5 Außerkrafttreten — Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2026
Rückverweise
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ausgenommen Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2025, LGBl. Nr. 21/2025, außer Kraft.
Keine Ergebnisse gefunden