§ 4 § 4 — BHMT – Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft. An diesem Tag hat ab 08:00 Uhr die Gruppe 3, Stadt-Apotheke Judenburg Notfallbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 zu versehen.
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