§ 4 § 4 — BHSO – Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft der Hügelland Apotheke sowie der Rosen-Apotheke
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Am 05. Jänner 2026 hat ab 08.00 Uhr die Rosen-Apotheke in der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental gemäß § 2 Abs. 1 Notfallbereitschaftsdienst zu versehen.
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