Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Am 05. Jänner 2026 hat ab 08.00 Uhr die Rosen-Apotheke in der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental gemäß § 2 Abs. 1 Notfallbereitschaftsdienst zu versehen.
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