§ 4 § 4 — BHLB – Festsetzung von Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheke
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden