Rückverweise
Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:
1. das Fördern und Erhalten von Buchen beziehungsweise Mischbaumarten an geeigneten Standorten, orientiert an der potenziellen natürlichen Vegetation;
2. die Reduktion der Anteile von gesellschafts- und standortsfremden Baumarten;
3. das Belassen eines angemessenen Anteils an starkem liegendem und stehendem Totholz;
4. die Förderung kleinflächiger Nutzungsformen zur Erhöhung der Strukturvielfalt.
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