Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:
1. die Durchführung einer regelmäßigen Mahd der Gewässerböschungen zur Erhaltung besonnter Wiesenbäche und Gräben mit krautigem Uferbewuchs und mäßig dichter Vegetation der Wasserpflanzen,
2. die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Grünlandflächen in einer Breite bis zu 10 m beidseits der Wasseranschlagslinie und
3. die Entfernung von Ufer- und Sohlversiegelungen.
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