Vorwort
Der Kurbezirk „Bad Mitterndorf“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Mitterndorf.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. August 2025, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Kurbezirkes Bad Mitterndorf, LGBl. Nr. 102/2002, außer Kraft.