Vorwort
Die Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab werden wie folgt festgesetzt:
| Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und |
| von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
| Samstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. April 2025, in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab, GZ S. 640/2008, zuletzt in der Fassung GZ S. 681/2008, außer Kraft.