LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHWZ – Festsetzung der Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab

BHWZ – Festsetzung der Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab

In Kraft seit 26. April 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1 Kernöffnungszeiten

Die Kernöffnungszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab werden wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. April 2025, in Kraft.

§ 3

§ 3 Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheke in St. Margarethen an der Raab, GZ S. 640/2008, zuletzt in der Fassung GZ S. 681/2008, außer Kraft.