Der Kostenbeitrag für den Schulungskurs für Fischereiberechtigte einschließlich der Kursunterlagen darf höchstens 240 Euro betragen. Der Kostenbeitrag einschließlich der Kursunterlagen für den Schulungskurs samt dem Zusatzmodul „Ausbildungskurs für Fischereiaufseher“ darf höchstens 320 Euro, samt dem Zusatzmodul „Fortbildungskurs für Fischereiaufsichtsorgane“ höchstens 280 Euro betragen. Erscheint eine zum Kurs angemeldete und eingeladene Person nicht zum Schulungskurs, hat diese nur Anspruch auf Rückerstattung der Hälfte des bezahlten Kursbeitrages.
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