LandesrechtSteiermarkVerordnungenSchulungskurse für Fischereiberechtigte§ 1

§ 1Anmeldung und Teilnahme am Schulungskurs

In Kraft seit 01. Juni 2025
Up-to-date

(1) Die Anmeldung zum freiwilligen Schulungskurs für Fischereiberechtigte hat beim Landesfischereiverband Steiermark zu erfolgen, der alle Kurstermine auf seiner Website (www.fischereiverband-steiermark.at) veröffentlicht. Der Landesfischereiverband hat über die rechtlichen und fachlichen Inhalte des Kurses Kursunterlagen zu erstellen, welche den Kursteilnehmern bei Kursbeginn auszuhändigen sind. Den Kursteilnehmern ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn die Kurseinladung zu übermitteln.

(2) Eine Kursteilnahme ist erst nach Bezahlung des Kursbeitrages zulässig. Die Kursteilnehmer haben zu Beginn des Kurses ihre Identität und spätestens zu diesem Zeitpunkt die Bezahlung der Kursgebühr nachzuweisen.

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