Die für den Pensionsbeitrag maßgebliche Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 181 Abs. 4 und § 261 des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark wird für das Kalenderjahr 2025 mit 6.450,00 Euro festgesetzt.
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