(1) Mit den Anstaltsgebühren wird der Sach und Personalaufwand in der Sonderklasse abgegolten.
(2) Die Anstaltsgebühren bestehen aus einer
1. Grundgebühr (Abs. 3),
2. Pauschalabgeltung für elektronische Datenkommunikation und elektronische Abrechnung (Abs. 4),
3. Strukturpauschale (Abs. 5) sowie
4. allfälligen Gebühren für zahn und kieferchirurgische Leistungen.
(3) Die Grundgebühr beträgt pro Pflegetag für
1. das Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz 6,725 % der täglichen Pflegegebühr;
2. die Landeskrankenhäuser Hochsteiermark, Graz II ausgenommen die Abteilungen für Psychiatrie, Oststeiermark und Murtal 7,586 % der täglichen Pflegegebühr;
3. die Abteilungen für Psychiatrie des Landeskrankenhauses Graz II 7,937 % der täglichen Pflegegebühr;
4. die übrigen Landeskrankenhäuser 6,919 % der täglichen Pflegegebühr;
5. die dem Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz sowie dem Landeskrankenhaus Hochsteiermark angegliederten Bereiche der Sonderkrankenanstalt Theresienhof Frohnleiten 7,586 % der täglichen Pflegegebühr des Landeskrankenhauses Hochsteiermark.
(4) Bei elektronischer Datenkommunikation für den Austausch der Aufnahmeanzeige/Kostenübernahmeerklärung (EDI-KOST) ist pro Pflegetag als Pauschalabgeltung ein Betrag von 1,33 Euro zu verrechnen. Bei elektronischer Abrechnung (EDI-LEIST) ist pro Pflegetag als Pauschalabgeltung ein Betrag von 1,33 Euro zu verrechnen. Wird eine Patientin/ein Patient transferiert, ist für den Transfertag die EDI-KOST und EDI-LEIST Pauschale nur durch die übernehmende Krankenanstalt zu verrechnen.
(5) Der Basisbetrag der Strukturpauschale beträgt 607,00 Euro. Die Strukturpauschale ist pro Fall je nach Aufenthaltsdauer (SKL Pflegetage) zu verrechnen und beträgt für:
Aufenthaltsdauer | Prozentsatz vom Basisbetrag | gerundeter Betrag in Euro |
1 Pflegetag | 50 | 303,50 |
2 Pflegetage | 50 | 303,50 |
3 Pflegetage | 75 | 455,30 |
4 Pflegetage | 75 | 455,30 |
5 Pflegetage | 90 | 546,30 |
6 Pflegetage | 90 | 546,30 |
7 Pflegetage | 100 | 607,00 |
8 Pflegetage | 100 | 607,00 |
9 Pflegetage | 100 | 607,00 |
10 Pflegetage | 110 | 667,70 |
11 Pflegetage | 110 | 667,70 |
12 Pflegetage | 120 | 728,40 |
13 Pflegetage | 120 | 728,40 |
14 Pflegetage | 130 | 789,10 |
mehr als 14 Pflegetage | 130 | 789,10 |
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