(1) Die pauschalen Arztgebühren sind für nachfolgende Leistungen gesondert zu verrechnen und betragen für:
Leistung | Betrag in Euro |
1. Katarakt-Operation | 1 176,30 |
2. Katarakt-Operation – Anästhesiepauschale | 564,70 |
3. Intravitreale operative Medikamentengaben (IVOM), ausschließlich in Verbindung mit einer Katarakt-Operation | 173,20 |
(2) Als Zusatzeingriff bei Katarakt-Operationen gemäß Abs. 1 ist die Operationsleistung A315 nach Anlage 1 gesondert zu verrechnen.
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