Die Arztgebühren für Leistungen der bildgebenden Diagnostik werden in folgende Tarifgruppen eingeteilt und sind gesondert nach Anlage 3 zu verrechnen:
1. Konventionelles Röntgen, Durchleuchtung ohne Kontrastmittel
2. Durchleuchtung mit Kontrastmittel
3. Ultraschall/Sonographie
4. Computer Tomographie
5. Magnetresonanz Tomographie.
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