LandesrechtSteiermarkVerordnungenAusmaß der Neuauspflanzungen

Ausmaß der Neuauspflanzungen

In Kraft bis 31. Juli 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1 Höchstgrenze

Die Höchstgrenze für die Genehmigung von Neuauspflanzungen beträgt 0,1 Hektar.

§ 2

§ 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und mit 31. Juli 2025 außer Kraft.