LandesrechtSteiermarkVerordnungenVerordnung über die Stundung, die Ratenbewilligung, die Aussetzung, die Einstellung der Einziehung und den Verzicht auf Forderungen des Landes

Verordnung über die Stundung, die Ratenbewilligung, die Aussetzung, die Einstellung der Einziehung und den Verzicht auf Forderungen des Landes

In Kraft seit 09. August 2024
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