Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf den nachstehend angeführten Straßen in beiden Fahrtrichtungen in folgenden Abschnitten verboten:
1. auf der L518 von Straßenkilometer 0,0+3m (Abzweigung von der B116) bis Straßenkilometer 9,4+35m;
2. auf der L553 von Straßenkilometer 0,0+8m (Abzweigung von der L518) bis Straßenkilometer 0,2+60m (Einmündung der Rampe A der S36 bei der Anschlussstelle Sankt Stefan ob Leoben);
3. auf der Bahnhofstraße in Kraubath an der Mur von der Abzweigung von der L518 bis zur Kreuzung mit dem Murweg;
4. auf dem Murweg von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Einmündung der Rampe A der S36 bei der Anschlussstelle Kraubath an der Mur.
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