LandesrechtSteiermarkVerordnungenGleichstellungsprogramm 2024§ 7

§ 7Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

In Kraft seit 01. August 2024
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Es soll nach Möglichkeit unterstützt werden, dass leitende Funktionen auch mit herabgesetzter Wochendienstzeit ausgeübt werden können.

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