Um im Sinne des § 16 Abs. 2 Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023 (im Folgenden: StLGBG 2023) eine bestehende Unterrepräsentation oder bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern zu beseitigen, werden folgende Ziele festgelegt, die mit der Umsetzung des Gleichstellungsprogramms erreicht werden sollen:
1. Chancengleichheit : Die Chancengleichheit in Beschäftigung und Beruf zu verbessern.
2. Förderung einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern in allen Entscheidungsstrukturen: Durch entsprechende Gleichstellungsmaßnahmen den Anteil des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts in leitenden Funktionen sowie in Kommissionen und Gremien zu erhöhen. Bei gleicher Qualifikation gleiche Berufs- und Aufstiegschancen zu sichern.
3. Überwindung rollenspezifischer Arbeitsteilung : Durch Ermutigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts in Ausschreibungen eine nachhaltige Ausgewogenheit der Geschlechter in allen Verwendungsbereichen des Landes zu erreichen.
4. Bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben : Den Eintritt und den Wiedereintritt in den Dienst zu erleichtern und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, insbesondere für Bedienstete mit Betreuungsaufgaben, zu ermöglichen.
5. Aus- und Weiterbildung: Den Zugang zu Aus- und Weiterbildung für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht sowie für Bedienstete mit Betreuungspflichten zu erleichtern.
6. Bewusstseinsbildung: Die interne Kommunikation und Bewusstseinsbildung zum Thema Gleichstellung und Chancengleichheit zu verstärken.
7. Aufstiegschancen verbessern : Die soziale und die persönliche Kompetenz sowie die Managementkompetenz durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung, insbesondere durch geeignete Schulungen, zu fördern.
8 . Ausgleich bei sozialer Verantwortung: Die gesellschaftliche Zuteilung von sozialer Verantwortung zu Lasten der Frauen zu Gunsten einer Gleichverteilung zwischen Frauen und Männern zu verändern, um Benachteiligungen aus Betreuungspflichten möglichst auszuschließen. Insbesondere die Akzeptanz der Inanspruchnahme von Karenz bzw. Teilzeitarbeit auf Grund familiärer Betreuungspflichten durch Männer bei allen Bediensteten sowie Führungskräften zu erhöhen.
9. Prävention von sexueller Belästigung durch Bewusstseinsbildung: Sicherzustellen, dass das Thema „Verhindern sexueller Belästigung“ im Landesdienst nachhaltig kommuniziert wird.
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