Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ausgenommen Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2023, LGBl. Nr. 49/2023, außer Kraft.
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