(1) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, BVBl. Nr. 48/2023, tritt mit Ablauf des 30. November 2023 außer Kraft.
(2) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, kundgemacht in der GZ S. 27/2020, tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft.
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