Diese Verordnung ist gemäß § 44 Abs. 2b StVO wie folgt kundzumachen:
a) durch Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“
b) durch die Aufstellung von Straßenverkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Z. 7a StVO „Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t“ an folgenden Straßenstellen:
1. An der Landesgrenze bei km 81,620 der B 138 Pyhrnpaßstraße mit einer Zusatztafel, die auf die Fundstelle in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ hinweist.
2. Bei km 88,295 im Bereich der Kreuzung B 138/L 740 Liezen mit einer Zusatztafel, die auf die entsprechende Fundstelle in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ hinweist.
3. Bei der Kreuzung B 138/B 320 (Huemerkreuzung) in Liezen mit dem Zusatz „Ab km 88,295 Pyhrnstraße“.
4. An der B 320 Ennstalstraße in Fahrtrichtung Stainach–Liezen nach der Ortstafel Liezen vor der Einfahrt Ziegler mit dem Zusatz „B 138 (im blauen Feld) Pyhrnpaß“.
5. An der B 320 Ennstalstraße in Fahrtrichtung Liezen–Stainach im Bereich der Eisenbahnkreuzung vor der Pyhrnbachbrücke mit dem Zusatz „B 138 (im blauen Feld) Pyhrnpaß“.
6. An der B 138 Pyhrnpaßstraße in Spital am Pyhrn nach der Autobahnabfahrt bei km 74,500 mit dem Zusatz „Ab km 81,6 Pyhrnpaß“.
7. An der B 138 Pyhrnpaßstraße in Spital am Pyhrn bei km 74,900 mit dem Zusatz „Ab km 81,6 Pyhrnpaß“.
8. Auf der A 9 Pyhrnautobahn, Richtungsfahrbahn Linz, im Bereich der Anschlussstelle Selzthal vor der Ausfahrt nach Liezen mit dem Zusatz „B 138 (im blauen Feld) Pyhrnpaß“.
9. An der A 9 Pyhrnautobahn, Richtungsfahrbahn Graz, vor der Ausfahrt Spital am Pyhrn mit dem Zusatz „B 138 (im blauen Feld) Pyhrnpaß“.
c) Sämtliche mit dieser Verordnung in Widerspruch stehenden Verkehrszeichen und Zusatztafeln sind zu entfernen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise