LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU – Festsetzung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen „Amica“-Apotheke in Lieboch§ 3

§ 3§ 3

In Kraft seit 30. September 2022
Up-to-date

Außerhalb der Betriebszeiten wird der oben angeführten öffentlichen Apotheke folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag: 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen. Der Bereitschaftsdienst gemäß § 2 dieser Verordnung bleibt davon unberührt.

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