(1) Der Bereitschaftsdienst (Dienstturnus) der öffentlichen Apotheken in Schladming ist wie folgt zu leisten:
a) Außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 haben die öffentlichen Apotheken in Schladming jeweils in wöchentlichem Wechsel wie folgt Turnusbereitschaftsdienst zu leisten, dies mit der Maßgabe, dass diejenige Apotheke, die den Bereitschaftsdienst in der Kalenderwoche 48 leistet, auch die darauffolgende Woche zu leisten hat:
1. Edelweiss-Apotheke in 8970 Schladming, Pfarrgasse 677,
2. Apotheke Planai-West in 8970 Schladming, Salzburger Straße 304.
b) Der Bereitschaftsdienst beginnt am Montag um 08.00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag um 08.00 Uhr und ist jeweils durch die Apotheke in o.a. Reihenfolge zu leisten.
(2) Während der von den öffentlichen Apotheken in Schladming gemäß Abs.1 zu leistenden Bereitschaftsdienste muss die (der) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein (Ruferreichbarkeit). Jedenfalls ist die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeiten sicherzustellen.
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