Außerhalb der Betriebszeiten wird der oben angeführten öffentlichen Apotheke folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:
Montag bis Freitag: | von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen. Der Bereitschaftsdienst gemäß § 2 dieser Verordnung bleibt davon unberührt.
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