Gemäß § 8 Abs. 3 und 5 leg. cit. wird die öffentliche Apotheke in Kainbach bei Graz für die Versehung des Nacht- und Wochenendbereitschaftsdienstes in den Dienstturnus der Stadt Graz bzw. in deren Bereitschaftsdienstgruppe 11 eingegliedert:
Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr des darauf folgenden Tages.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise