Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907 i.d.F. BGBl. I Nr. 65/2022, werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen Apotheke wie folgt festgesetzt:
Montag bis Freitag: Samstag: | von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Keine Verweise gefunden
Rückverweise