Vorwort
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Kapfenberg werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1).
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. November 2021, in Kraft.
(Anm.: der Plan ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 1 - PlanPDF