Ortsbildschutzgebiet Kapfenberg
Vorwort
§ 1
§ 1 Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Kapfenberg werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
§ 2
§ 2 Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1).
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. November 2021, in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: der Plan ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 1 - PlanPDF