LandesrechtSteiermarkVerordnungenBewertung von Anträgen zur Neuauspflanzung durch ein Punktesystem

Bewertung von Anträgen zur Neuauspflanzung durch ein Punktesystem

In Kraft seit 19. Dezember 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Punktesystem

(1) Die Bewertung erfolgt nach dem „Punktesystem Steiermark“ (Anlage 1).

(2) Bei Punktegleichheit ist der Betrieb mit der kleineren bewirtschafteten Weingartenfläche vorzureihen.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Dezember 2020, in Kraft.

Anlage 1

Punktesystem Steiermark

Anl. 1

Kriterium Max. Punkte % Ausnützung Gewichtung Prozent
NeueinsteigerInnen 100 Punkte oder 100% 0,41 41
Steilheit der beantragten Fläche 40% 26-40% 16-26% 100 Punkte oder 100% 80 Punkte oder 80% 30 Punkte oder 30% 0,29 29
Größe des Betriebes 1 ha Rebfläche lt. Kataster 1-3 ha Rebfläche lt. Kataster 3-7 ha Rebfläche lt. Kataster 7 ha Rebfläche lt. Kataster 0,5 ha LN oder 50 ha LN 100 Punkte oder 100 % 80 Punkte oder 80 % 50 Punkte oder 50 % 30 Punkte oder 30 % 0 Punkte oder 0% 0,2 20
Biologische oder nachhaltige Produktion 100 Punkte oder 100 % 0,1 10
Summe max. 1 100