LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 54 - Geländeteile im Umfeld des Dieslingsees (AT2237000)§ 4

§ 4Verbot

In Kraft seit 10. Oktober 2020
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Im Europaschutzgebiet ist die Entwässerung von Feuchtlebensräumen verboten.

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