Das Ziel ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Eine solche Maßnahme ist insbesondere für den Feuchtlebensraum die bodenschonende Auflichtung der Fichtenbestände im Abstand von zehn bis zwanzig Jahren durch Entnahme einzelner Jung- oder Altbäume mit gleichzeitiger Entfernung der Äste und Rindenstücke.
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