Vorwort
Die Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und für amtliche Probenahmen nach den Bestimmungen der Geflügelhygieneverordnung 2007 beträgt:
1. für den Personalaufwand je angefangener Viertelstunde: € 18,00;
2. für den sonstigen Verwaltungsaufwand (Sachaufwand, Reisekosten usw.) je durchgeführter Kontrolle oder Probenahme: € 25,00.
Die Gebühr umfasst nicht die Kosten für das Probenahmematerial, die Einsendung von Proben an ein Labor und für die Laboruntersuchung. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Juli 2020, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Geflügelhygienegebührenverordnung 2011, LGBl. Nr. 40/2011, außer Kraft.