LandesrechtSteiermarkVerordnungenGeflügelhygienegebührenverordnung 2020

Geflügelhygienegebührenverordnung 2020

In Kraft seit 01. Juli 2020
Up-to-date

§ 1

§ 1 Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und für amtliche Probenahmen nach den Bestimmungen der Geflügelhygieneverordnung 2007 beträgt:

1. für den Personalaufwand je angefangener Viertelstunde: € 18,00;

2. für den sonstigen Verwaltungsaufwand (Sachaufwand, Reisekosten usw.) je durchgeführter Kontrolle oder Probenahme: € 25,00.

Die Gebühr umfasst nicht die Kosten für das Probenahmematerial, die Einsendung von Proben an ein Labor und für die Laboruntersuchung. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Juli 2020, in Kraft.

§ 3

§ 3 Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Geflügelhygienegebührenverordnung 2011, LGBl. Nr. 40/2011, außer Kraft.